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Satzung
Beitrag

In der Vereinssatzung wurde ein einmaliger Grundbeitrag von 430,- € festgelegt.

Folgende Überlegungen spielten dabei eine Rolle:

Der Verein benötigt zum Erfolg eine starke finanzielle Grundlage. Deshalb ist es erforderlich, dass ein erster Beitrag zu einer schnellen Erhöhung des Kassenbestands beiträgt. Da wir nicht wissen, wie lange der derzeitige Zustand anhält, wäre die Erhebung von Jahres- oder Monatsbeiträgen nicht geeignet. Dies auch, da wir noch nicht über eine feste Kalkulationsbasis verfügen, mit der wir den tatsächlich erforderlichen Beitrag berechnen könnten.

Die Höhe haben wir aufgrund des folgenden Vergleichs festgelegt:

Ein Kleinanleger, der eine 8,5 % Argentinien-Anleihe im Wert von 5.000,- € hält, verliert durch die Zahlungseinstellung pro Jahr 425,- €. Der erste Beitrag ist also für jeden tragbar.

Die Rechtsform eines eingetragenen Vereins sichert, dass der Grundbeitrag zielgerichtet verwendet wird und sparsam und wirtschaftlich gearbeitet werden muss. Der Beitrag fällt dem Vereinsvermögen zu und stellt somit keine Provision dar, die verloren wäre. Es ist somit wahrscheinlich, dass Beitragsanteile wieder zurückerstattet werden. Auch anfallende Guthabenzinsen wären darin enthalten.


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