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In der Vereinssatzung wurde ein einmaliger
Grundbeitrag von 430,- € festgelegt.
Folgende Überlegungen spielten
dabei eine Rolle:
Der Verein benötigt zum Erfolg eine starke finanzielle
Grundlage. Deshalb ist es erforderlich, dass ein erster Beitrag
zu einer schnellen Erhöhung des Kassenbestands beiträgt.
Da wir nicht wissen, wie lange der derzeitige Zustand anhält,
wäre die Erhebung von Jahres- oder Monatsbeiträgen
nicht geeignet. Dies auch, da wir noch nicht über eine
feste Kalkulationsbasis verfügen, mit der wir den tatsächlich
erforderlichen Beitrag berechnen könnten.
Die Höhe haben wir aufgrund des folgenden Vergleichs
festgelegt:
Ein Kleinanleger, der eine 8,5 % Argentinien-Anleihe im Wert
von 5.000,- € hält, verliert durch die Zahlungseinstellung
pro Jahr 425,- €. Der erste Beitrag ist also für
jeden tragbar.
Die Rechtsform eines eingetragenen Vereins sichert, dass
der Grundbeitrag zielgerichtet verwendet wird und sparsam
und wirtschaftlich gearbeitet werden muss. Der Beitrag fällt
dem Vereinsvermögen zu und stellt somit keine Provision
dar, die verloren wäre. Es ist somit wahrscheinlich,
dass Beitragsanteile wieder zurückerstattet werden. Auch
anfallende Guthabenzinsen wären darin enthalten.
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